Wo kommt Mediation in Betracht?
Eine Mediation führt zur Klärung und wieder „in die Augen schauen“. Oft geht es um zwischenmenschliche Bereiche wie die Beziehungen zur Arbeitskollegin/zum Arbeitskollegen, zur Abteilungsleiterin/zum Abteilungsleiter, zur Expartnerin/zum Expartner, zur Nachbarin/zum Nachbarn oder zur Mieterin/zum Mieter und zur Vermieterin/zum Vermieter. Auch gibt es häufig Probleme und Unstimmigkeiten mit Verträgen und ganzen Unternehmen. Schauen Sie anhand folgender Fallbeispiele, in welchen Situationen eine Mediation hilfreich ist:
Konflikte am Arbeitsplatz: Ein Arbeitnehmer gerät immer wieder mit einem Kollegen aneinander. Es werden verbal wie nonverbal Negativitäten ausgetauscht und auf der Abteilung herrscht eine bedrückte und aggressive Stimmung. WIR verhelfen zu einem neutralen Rahmen und zum Aufdecken der Bedürfnisse und Interessen, die hinter den Negativitäten stecken.
Konflikte in der Nachbarschaft: Nachbar A droht Nachbarin B sie wegen einer zu hoch gewachsenen Hecke vor Gericht zu verklagen. Ein Mediationsverfahren verhilft zur Abkehr des Gedankens des gerichtlichen Schrittes. Sollten Sie dennoch vor Gericht landen und die Richterin/der Richter ordnet ein Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Klärung an, stehen wir Ihnen genauso als kompetente und zertifizierte Mediatoren zur Seite.
Konflikte im Schulbereich: Es gibt eine neue Kollegin, die sich auf Anhieb nicht mit einigen Lehrkräften versteht, die schon länger an der Schule unterrichten. Es ist auf der einen Seite von Unwissenheit und Naivität die Rede, ganz nach dem Motto: „Die kommt ja gerade erst von der Uni, was versteht die denn schon vom Unterrichten.“ Auf der anderen Seite ist von angsteinflößenden Nichtgönnern die Rede. Durch das Mediationsverfahren kommen beide Parteien wieder in den sachlichen Dialog miteinander und entdecken die Bedürfnisse, die hinter den Positionen stehen. „Ach so ist das!“ Ein angenehmes Arbeitsklima entsteht.
Konflikte in Familien: Herr A möchte mit dem Kind, dass er mit Frau A hat, in eine andere Stadt zu seiner neuen Freundin ziehen. Frau A weigert sich, denn es ist auch ihr Kind und sie möchte es nicht gehen lassen. Durch die Mediatoren, die den Parteien zu einer gemeinsamen Lösung verhelfen, einigen sie sich auf ein Wechselmodell, nach dem das Kind halbmonatlich bei der Mutter und beim Vater lebt.